Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch erfahrene und kompetente Anwälte zu setzen. Ich vertrete Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und berate sie gerne bei folgenden Angelegenheiten :

 

  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Trennungs - und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung
  • Trennungs - und nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Hausratsteilung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung

 

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