Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht

 

 

Auch wenn die Schuldfrage vermeindlich klar ist - die Hinzuziehung eines Anwalts bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist in jedem Fall ratsam. Nur so ist im Zweifelsfall sichergestellt, dass Ihre Schadensersatzansprüche wie z.B. der Reparaturschaden, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall als auch Heilbehandlungskosten oder der Entgangene Gewinn umfassend geltend gemacht und reguliert werden.

 

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß, auch in diesen Fällen ist die Beauftragung eines Anwalts zur Warnehmung Ihrer Interessen im anschließenden Bußgeldverfahren dringend geboten. Schnell drohen Punkte oder gar ein Fahrverbot.

 

Erst recht sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, wenn gegen Sie z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt oder eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt wird. Denn in solchen Fällen stehen nicht nur empfindliche Strafen im Raum, sondern oft auch schwerwiegende versicherungsrechtliche Folgen.

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