Medizinrecht

 

Der Arztberuf war von je her mit Myhten verbunden - nicht umsonst werden Ärzte auch oft als " Götter in Weiss " bezeichnet. Aber sind Ärzte wirklich Götter in Weiss ? Nein, Ärzte sind nun einmal Menschen, und wie allen Menschen unterlaufen auch Ärzten ebenso wie Rechtsanwälten trotz aller Sorgfalt bei ihrer Arbeit manchmal Fehler. Machen Ärzte jedoch Fehler, sind die Folgen für die Betroffenen oftmals gravierend und mit lebenslangen Folgen verbunden.

In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rund 40.000 Kunstfehler beklagt. Dabei ist die Dunkelziffer hoch : Schätzungen gehen zum Teil von 100.000, vereinzelt sogar von bis zu 400.000 falsch behandelten Patienten jährlich aus. Wer als Opfer eines vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehlers erfolgreich Ansprüche stellen will, steht oft vor einer Fülle von Fragen. Häufig gestellte Fragen sind dabei :

 

  • Gegen wen muss ich meine Ansprüche richten ?
  • Wie muss ich meine Ansprüche geltend machen ?
  • Welche Ansprüche kann ich geltend machen ?
  • Muss ich Gutachten einholen und wenn ja wo ?
  • Wie hoch ist mein Kostenrisiko ?
  • Wen beauftrage ich mit der Durchsetzung meiner Ansprüche ?

Tatsächlich ist es so, dass von rund 160.000 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten lediglich ca. 1 %, d.h. 1.600 Rechtsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwalt Verein angehören. Von den in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht zusammengeschlossenen Rechtsanwälten vertreten rund 90 % nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte und Krankenhäuser. Die Anzahl der Rechtsanwälte, die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht  tätig sind und ausschließlich  Patienten vertreten, ist damit verschwindend gering.

 

Eine sachgemäße Vertretung von Patienten ist aber nach unserer Auffassung nur gewährleistet, wenn der beauftragte Anwalt ausschließlich die Rechte von Patienten wahrnimmt. Denn die gleichzeitige Tätigkeit für Patienten und Ärzte und Krankenhäuser kann auf Dauer nur zu Interessenkonflikten führen. Aus diesem Grunde vertritt Herr Rechtsanwalt Schmitz, der sich bereits seit längerem mit der Bearbeitung von Arzthaftungsfällen befasst und bundesweit an allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten zugelassen ist, ausschließlich die Patientenseite.

 

Oftmals scheuen von ärztlichen Kunstfehlern Betroffene den Weg zum Anwalt, weil sie sich vor den vermeintlich hohen Kosten einer Beratung fürchten. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Denn bevor wir für Sie tätig werden, informieren wir Sie selbstverständlich über die mit unserer Tätigkeit für Sie verbundenen Kosten. Dabei gibt es auch für betroffenen Patienten, die nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind und die sich auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Situation  und angesichts des mit einem Rechtsstreit verbundenen Risikos nicht in der Lage sehen, einen Rechtsstreit zu führen, zahlreiche Möglichkeiten, das Risiko zu begrenzen, so z.B. im Wege der Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, Prozeßfinanzierung oder Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Insbesondere die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bietet für den Mandantenin vielen Fällen eine sachgerechte Lösung.

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